Neben der Sicherung der Forschungsdaten im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis kann es auch zu Schadensersatzforderungen bei Verlust von Forschungsdaten kommen.
Eine rechtliche Einordnung wurde 2020 auf Forschung & Lehre veröffentlicht.
TL;DR
- Eine Haftung tritt sowohl bei einem erfolgreichen Cyberangriff als auch einem Datenverlust ein, wenn die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden.
- Schadensersatz kann sowohl von Unternehmen als auch anderen Forschergruppen geltend gemacht werden.
- Schätzen Sie den Schutzbedarf für Ihre Daten ein (Aufwand zur Wiederbeschaffung, Personenbezug, Geschäftsgeheimnisse, …).
- Setzen Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen um. Wir unterstützen Sie dabei. Mailto: forschungsdaten@fau.de